Conditions générales


1. Geltungsbereich
Das Dienstleistungsangebot umfasst die Übersetzung, das Lektorat und das Korrektorat englischer, französischer und deutscher Texte sowie die Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen („Beglaubigung“).
Jeder Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber kommt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB zustande. Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nur nach ausdrücklicher Anerkennung Vertragsinhalt.
Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

2. Leistungsumfang
Die Dienstleistung wird gemäß den Vorgaben in der Auftragserteilung auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Inhalt von Texten wird nicht auf sachliche Richtigkeit überprüft.
Auf Wunsch kann bei Texten, die zum Druck bestimmt sind, unmittelbar vor Drucklegung ein zusätzliches, gesondert zu vergütendes Korrektorat erfolgen.

3. Nebenpflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Dienstleister spätestens bei der Auftragserteilung über die gewünschte Form der Ausführung zu unterrichten (z.B. Verwendung einer spezifischen Terminologie, Tonalität, Stil- und Aufbaufragen, Zielsetzung, Druckreife, äußere Form, Datenformat, Anzahl der Ausfertigungen) und möglichst den Verwendungszweck anzugeben.
Alle für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (z.B. Glossar der fach- und themenspezifischen Terminologie, Abkürzungsverzeichnisse, Paralleltexte, Abbildungen, Tabellen) hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
In den Bereichen Lektorat und Textgestaltung obliegen dem Auftraggeber weitergehende Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten, die einen ständigen Austausch mit dem Dienstleister ermöglichen sollen.
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Entsprechendes gilt für Übermittlungsfehler bei Versendung des Ausgangstextes, der Begleitunterlagen sowie des fertig gestellten Werkes in elektronischer Form.

4. Vertraulichkeit
Der Dienstleister behandelt alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich. In der elektronischen Kommunikation kann ein absoluter Schutz der übermittelten Daten nicht garantiert werden.

5. Mängelhaftung
Mängel, die auf fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder Begleitunterlagen zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Dienstleisters und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mängelhaftungsansprüchen.
Mängelhaftungsansprüche sind zunächst nach Wahl des Dienstleisters auf die Beseitigung der Mängel oder auf die Neuherstellung des Werkes zu richten. Die Mängelrüge muss unter genauer Angabe des Mangels erfolgen.
Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung wird dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Geltendmachung von Mängelhaftungsansprüchen wegen offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen, wenn die Mängelrüge nicht innerhalb von 2 Wochen nach Übergabe des Werkes abgesendet wird.

6. Leistungsverzögerungen und sonstige Leistungsstörungen
Bei Nichteinhaltung eines Liefertermins wegen höherer Gewalt, Naturereignissen, Streik, Stromausfall, Telekommunikationsstörungen, Netzwerkfehlern oder sonstiger vom Dienstleister nicht zu vertretender Leistungshindernisse wird ein Leistungsaufschub von angemessener Länge gewährt.
Bei nicht nur vorübergehenden, vom Dienstleister nicht zu vertretenden Leistungsstörungen, die auch durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwinden sind, ist der Dienstleister berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Arbeiten sind nach angemessener Vergütung zur Verfügung zu stellen.
Ist der Auftraggeber für die Leistungsverzögerung bzw. Leistungsstörung verantwortlich, so kann der Dienstleister für den entstandenen Mehraufwand eine angemessene Vergütung verlangen.

7. Vergütung
Ist die voraussichtliche Höhe des Honorars vereinbart oder ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so richtet sich die geschuldete Vergütung nach dem tatsächlichen Aufwand, wobei eine nach Art und Schwierigkeitsgrad (z.B. allgemeinsprachliche oder fachliche Texte) für die jeweilige Dienstleistung angemessene und übliche Vergütung geschuldet ist. Die Einstufung des Schwierigkeitsgrads eines Textes liegt im Ermessen des Dienstleisters.
Der Dienstleister hat einen Anspruch auf Erstattung der entstandenen Auslagen. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Das Honorar ist 2 Wochen nach Abnahme oder mangels Abnahme nach Ablauf einer angemessenen Abnahmefrist fällig.
Bei umfangreichen Arbeiten kann der Dienstleister für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagszahlungen in angemessener Höhe verlangen, wenn dem Auftraggeber das Eigentum und das beschränkte Nutzungsrecht (s.u. Ziff. 8) an der jeweiligen Teilleistung übertragen wird.

8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Das Werk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Dienstleisters.
Der Auftraggeber erhält erst nach vollständiger Bezahlung ein Nutzungsrecht, das entsprechend dem vereinbarten oder erkennbar gemachten Verwendungszweck beschränkt ist. Im Übrigen behält sich der Dienstleister sein Urheberrecht an dem hergestellten Werk vor.
Der Auftraggeber garantiert, dass er zur vertragsgemäßen Nutzung des Ausgangstextes und der Begleitunterlagen berechtigt ist. Sollte der Dienstleister im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags wegen einer Verletzung des Urheberrechts in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber ihn von der Haftung frei.

9. Haftung
Der Dienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Dienstleister haftet nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden und nur bis zu einer Höhe, die in einem angemessenen Verhältnis zum vertragstypischen Schadensrisiko steht.
Der Dienstleister haftet nicht für Schäden aufgrund der fehlerhaften, unvollständigen oder nicht rechtzeitigen Erfüllung der Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers (s.o. Ziff. 3).

10. Schlussbestimmungen
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche findet deutsches Recht Anwendung.
Sind einzelne AGB-Klauseln ganz oder teilweise nichtig, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Fehlen geeignete gesetzliche Vorschriften, so tritt an die Stelle der nichtigen Klausel eine Regelung, die die Parteien bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen getroffen hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der fraglichen Klausel bekannt gewesen wäre.

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